Stand: 27.08.2023
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen und Leistungen der
MTEXX IT Services GmbH
Boßlerstraße 37/1
D-73240 Wendlingen am Neckar
- im nachfolgenden „Auftragnehmer“ oder „MTEXX“ genannt -
erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wird oder hierauf nicht nochmal hingewiesen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gelten diese AGB als akzeptiert.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden hiermit zurückgewiesen und somit auch nicht akzeptiert, auch wenn der Auftragnehmer diesen nach Eingang nicht nochmal ausdrücklich widerspricht.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt. Der Auftraggeber kann der Änderung der AGB binnen 3 Wochen widersprechen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zu Beginn der Frist auf die rechtlichen Folgen gesondert hinweisen.
(4) Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Textform und sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich bestätigt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote von MTEXX verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als unverbindlich und freibleibend.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
a. mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber
b. zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag genannten Vertragsbeginns
c. mit der schriftlichen Annahme des verbindlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
d. mit Bereitstellung, Durchführung oder Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer
zustande, je nachdem, welcher Zeitpunkt der früheste ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise von MTEXX verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich Maut, Transport, Verpackung, Versand, Versicherung und zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung von fixen Kosten monatlich im Voraus, von variablen Kosten im Nachhinein zum Beginn des darauffolgenden Monats, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt, auf Wunsch mit qualifizierter Signatur. Wenn der Auftraggeber auf eine Zustellung per Brief besteht, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dies gilt auch für rückwirkende Rechnungsänderungen, die nicht durch Verschulden des Auftragnehmers verursacht wurden.
(4) Rechnungen sind per SEPA-Überweisung, SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift zahlbar und, soweit nicht anders angegeben, sofort und ohne Abzug fällig und unverzüglich nach Erhalt zu begleichen.
(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, beträgt die Höhe 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Auftragnehmer kann zudem die entstandenen Mahnkosten geltend machen.
(6) Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sämtliche Leistungen des Auftragnehmers zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten.
(7) Bei Rücklastschriften, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die entstandenen Kosten zu berechnen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten und Bankverbindungen, sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, zu unterrichten.
(2) Der Auftraggeber wird von allen Daten, die er auf Systemen des Auftragnehmers speichert, regelmäßig Sicherungskopien anfertigen, die nicht auf demselben System gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Auftraggeber die betreffenden Datenbestände unentgeltlich auf die Systeme des Auftragnehmers hochladen und etwaige Konfigurationen wiederherstellen. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte seitens des Auftragnehmers besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung grundsätzlich nicht.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter und Zugangscodes, regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugriff auf Passwörter oder Zugangscodes erhalten haben.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Software und/oder Lizenzen, die ihm vom Auftragnehmer zur zeitweiligen Nutzung überlassen wurden, unmittelbar nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu deinstallieren, zu löschen und dem Auftragnehmer zurückzugeben.
(5) Sofern der Auftraggeber selbst Lizenzen verwaltet, einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Die Pflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus der Beschreibung der entsprechenden Lieferung oder Leistung.
§ 6 Geheimhaltung
(1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, stets alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei Vertragsanbahnung zur Kenntnis gelangt sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
(2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, diese Regelungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell beauftragten Dritten aufzuerlegen und dafür zu sorgen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeitern und Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies zur vertraglichen Nutzung erforderlich ist.
(3) Der Auftragnehmer hat bis auf Widerruf des Auftraggebers das Recht, diesen als Referenz zu nennen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt, wenn nicht anders vereinbart, bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
(1) Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
§ 9 Laufzeitverträge
(1) Für Laufzeitverträge gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Wird der Laufzeitvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um die bestehende Mindestvertragslaufzeit.
(3) Die Kündigung eines Laufzeitvertrages bedarf stets der Textform.
(4) Der Auftraggeber ist darüber hinaus dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate im Verzug ist
b. über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird
c. der Auftraggeber bei der Übermittlung seiner Kontaktdaten vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat
d. der Auftraggeber die unter § 4 genannten Pflichten schuldhaft verletzt
e. der Auftraggeber Dateien oder Konfigurationen verwendet, welche den Regelbetrieb oder die Sicherheit der bereitgestellten Leistung beeinträchtigen können
§ 10 Datentransfer (Traffic)
(1) Der Datentransfer (Traffic) wird, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Fair-Use-Prinzip abgerechnet. Das Fair-Use-Prinzip umfasst ein Volumen von 1 Terabyte (TB) bzw. 1.000 Gigabyte (GB) pro Monat.
(2) Ungenutzter Datentransfer verfällt am Ende des Monats und ist nicht übertragbar.
(3) Bei Überschreitung des in § 10.1 genannten Volumens behält sich der Auftragnehmer vor, die Anbindung des Auftraggebers zeitweise zu drosseln und/oder den Mehrverbrauch des Datentransfers dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§ 11 Sondervorschriften für Domains
(1) Bei der Verwaltung und Verschaffung von Domains ist MTEXX im Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Registrar lediglich als Vermittler tätig. Im Rahmen der Domainregistrierung gelten die jeweiligen Bedingungen des Registrars für die Registrierung und Verwaltung von Top-Level-Domains sowie der entsprechenden Sub-Level-Domains.
(2) MTEXX hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragte Domain zugeteilt werden kann oder frei von Rechten Dritter ist.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter wie Marken- oder Namensrechte verletzt.
§ 12 Sondervorschriften für Hosting, Root- und vServer
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung von den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Diensten und Leistungen, die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
a. Der Betrieb von Anonymisierungsdiensten, Botnetzen oder Filesharingdiensten
b. Der Versand von Spam-E-Mails
c. Die Verbreitung von Trojanern, Viren oder sonstigen schadhaften Dateien
d. Die Publizierung von radikalen Inhalten, von Inhalt mit beleidigendem Charakter, von urheberrechtlich geschütztem Material, zu dessen Verbreitung der Auftraggeber nicht berechtigt ist, sowie von sonstigen illegalen Inhalten
(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er selbst, sowohl für die Einhaltung der in § 12.1 genannten Vorschriften, als auch für die Absicherung seiner Dienste und Server verantwortlich ist und der Auftragnehmer für etwaige Fehlkonfigurationen oder Inhalte nicht haftbar gemacht werden kann.
§ 13 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Auftraggeber gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache und Streitbeilegungsverfahren
(1) Für diese AGB und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch, die Durchführung weiterer Vertragsbeziehungen erfolgt ebenfalls auf Deutsch.
(4) Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, einzelne oder mehrere unwirksame Bestimmungen durch eine jeweils wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.